Die Verfassung von Virginia ist klar: Ein vorgeschlagener Verfassungszusatz darf den Wählern nicht früher als neunzig Tage nach der endgültigen Verabschiedung durch die Generalversammlung vorgelegt werden. (Va. Const. art. XII, § 1.) Wenn die endgültige Verabschiedung am 16. Januar 2026 stattfand, fällt der neunzigtägige Zeitraum auf den 16. April 2026. Doch die vorzeitige Stimmabgabe für das Referendum am 21. April soll am 6. März beginnen – mehr als einen Monat bevor der verfassungsmäßige Wartezeitraum abläuft. Wenn den Wählern erlaubt wird, ab dem 6. März bindende Stimmen abzugeben, wird der Zusatz möglicherweise den Wählern vorgelegt, bevor die Verfassung dies erlaubt. Der Text sagt nicht „neunzig Tage vor dem Wahltag“. Er sagt, nicht früher als neunzig Tage nach der endgültigen Verabschiedung. Das Commonwealth könnte argumentieren, dass die „Einreichung“ am 21. April erfolgt. Aber sobald die Stimmzettel geöffnet und Stimmen akzeptiert werden, hat die Einreichung faktisch begonnen. Diese Frage wurde vom Obersten Gerichtshof von Virginia nicht eindeutig geklärt. Virginia hat 133 separate lokale Jurisdiktionen – 95 Landkreise und 38 unabhängige Städte. Jedes Board of Supervisors und jedes Mitglied des Stadtrats legt einen Eid ab, die Verfassung von Virginia zu wahren. Wenn ernsthafte Zweifel an der Einhaltung bestehen – und die Mathematik ist einfach – sollten die lokalen Regierungsorgane sofort rechtlichen Rat einholen und in Erwägung ziehen, Resolutionen zu verabschieden, die eine beschleunigte gerichtliche Überprüfung anfordern, bevor sie die vorzeitige Stimmabgabe nach einem potenziell fehlerhaften Zeitplan durchführen. Ein verantwortungsvoller Kurs wäre es, eine zügige gerichtliche Entscheidung zu suchen und mit der vorzeitigen Stimmabgabe zu warten, bis die verfassungsmäßige Frage geklärt ist. Verfassungsfristen sind keine Vorschläge. Wenn der Zeitplan konform ist, können die Gerichte dies bestätigen. Wenn nicht, ist es besser, es zu korrigieren, bevor Stimmen abgegeben werden. Lassen Sie die Gerichte entscheiden.