Die US-Notenbank hat Leitlinien veröffentlicht, die besagen: 1. Tokenisierte Aktien unterliegen der gleichen Kapitalbehandlung wie Aktien. Gleiche Kapitalregeln, derselbe Risikorahmen. 2. Die Technologie, die zur Ausgabe oder Übertragung verwendet wird, ändert die Behandlung nicht. 3. Eine genehmigte oder genehmigungsfreie Kette macht keinen Unterschied. Banken, die eine Kette für tokenisierte Wertpapiere bewerten, sehen sich nicht mehr mit einer regulatorischen Strafe konfrontiert, wenn sie sich für eine genehmigungsfreie Kette anstelle einer privaten entscheiden.